Liebe Eltern,
bitte beachten Sie, dass anders als im vergangenen Schuljahr das Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern (SuS) vom Präsenzunterricht und die Erfüllung der Schulpflicht durch Fernunterricht im neuen Schuljahr nicht mehr ohne Weiteres möglich ist. Für die Befreiung vom Präsenzunterricht bedarf es vielmehr besonderer Gründe, die durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen sind. Nur dann kann die Schulpflicht durch Fernunterricht erfüllt werden (§ 3 Abs. 6 CoronaVO Schule).
Für SuS gilt allerdings weiterhin ein Zutrittsverbot zur Schule und damit Teilnahmeverbot am Präsenzunterricht, wenn sie weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 CoronaVO Schule). SuS, die weder eines dieser drei Kriterien erfüllen, noch durch ärztliche Bescheinigung vom Präsenzunterricht befreit sind, haben keine Berechtigung, ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen (§ 12 Abs. 3 Satz 1 CoronaVO Schule).
Das Fernbleiben vom Präsenzunterricht stellt in diesen Fällen eine Verletzung der Schulbesuchspflicht im Sinne der §§ 72 Abs. 3, 85 Abs. 1, 86 und 92 SchG dar (§ 12 Abs. 3 Satz 2 CoronaVO Schule). 
Gegenüber den Erziehungsberechtigten minderjähriger SuS kann die obere Schulaufsichtsbehörde daher dann ein Zwangsgeld festsetzen (§ 86 Abs. 1 SchG), um die Präsenzunterrichtsteilnahme zu erwirken. Die Ahndung des Verstoßes gegen die Schulbesuchspflicht als Ordnungswidrigkeit ist ebenfalls eröffnet (§ 92 SchG). 
Die Zuführung Schulpflichtiger zur Schule durch die zuständige Polizeibehörde wird ebenfalls ermöglicht (§ 86 Abs. 2 SchG).
Sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen zu lassen, so legen Sie uns bitte spätestens am 1. Schultag eine ärztliche Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, warum Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnimmt.
An den Schulen gilt (Stand 26.08.2021) die Maskenpflicht (mindestens 14 Tage nach Schulbeginn) und weiterhin testen wir immer montags und donnerstags vor Unterrichtsbeginn die SuS, die weder geimpft noch genesen sind. 
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