Liebe Eltern der 5. und 6. Klassen,
am 27.03.2020 hat die Landesregierung eine Änderung zur Notfallbetreuung an Schulen beschlossen. Diese wird nun auch in den Osterferien angeboten.
Die Notbetreuung richtet sich an Kinder, sofern beide Erziehungsberechtigte (bzw. der oder die Alleinerziehende) im Bereich der sogenannten kritischen lnfrastruktur tätig sind. Darüber hinaus gehende Ausnahmen kann im Einzelfall unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde vor Ort zulassen.
Zur kritischen lnfrastruktur gehören im Sinne der Corona-Verordnung der Landesregierung insbesondere
• die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, lnformationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr
• die gesamte lnfrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste,
• Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge,
• Polizei und Feuerwehr sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
• Rundfunk und Presse,
• Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für Oen ÖptrlV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
• die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
• das Bestattungswesen.
Sollten Sie in einem dieser Bereiche arbeiten und schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Betreuung verhindern, teilen Sie uns dies bitte per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) oder telefonisch (07141 28680) bis spätestens Mittwoch, 01.04.2020, 12.00 Uhr mit.
Den benötigten Nachweis über Ihr Beschäftigungsverhältnis müssen Sie uns vorlegen.
Wir kümmern uns darum, dass Ihr Kind betreut wird.