Schul- und Hausordnung der Realschule Remseck
Wenn Menschen zusammenleben, gemeinsam etwas unternehmen wollen, wenn sie ein bestimmtes Ziel haben, dann schaffen sie sich Regeln, in denen festgelegt wird, wie dieses Zusammenleben geordnet sein soll. Eine solche Regelung ist unsere Schul- und Hausordnung.
Geltungsbereich – Schulgelände:
Das Schulgelände der RS Remseck erstreckt sich auf das Schulgebäude selbst, das eingezäunte Gelände hinter der Schule, sowie den gepflasterten und asphaltierten Bereich vor der Schule bis zur John.-F.-Kennedy-Allee.
Unterrichtsbeginn:
- Das Schulgebäude wird vor der ersten Stunde erst nach dem Läuten und bei späterem Unterrichtsbeginn erst 5 min. vorher betreten.
- Bei späterem Unterrichtsbeginn und nach der Mittagspause halten sich die SuS auf dem Schulhof oder bei Regen und Kälte ruhig in der Aula auf.
- Pünktlich mit Unterrichtsbeginn befinden sich die Schüler leise mit Material am Platz.
- Ist eine Klasse 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, verständigen die Klassensprecher das Sekretariat.
- Fachräume dürfen nur in Begleitung von Lehrkräften betreten werden.
Schulzeit:
- Die SuS verhalten sich so, dass andere nicht gefährdet werden.
- Alle verlassen ihren Arbeitsplatz sowie das gesamte Schul-und Pausengelände sauber und ordentlich.
- Handys, Kopfhörer oder ähnliches bleiben im Schulgebäude und während der großen Pause ausgeschaltet und nicht sichtbar weggepackt. Nur mit der Erlaubnis der Lehrkraft ist die Nutzung gestattet. Bei Nichtbeachtung werden die Gegenstände eingezogen und es erfolgt eine schriftliche Information an die Erziehungsberechtigten.
- Das Kaugummikauen und das Spucken sind verboten.
- Der Konsum von Tabakwaren, Ersatzstoffen, Alkohol, koffeinhaltige Getränken und sonstigen Drogen ist untersagt.
- Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
- Der Konsum von Energiedrinks sowie Chips und Ähnlichem ist im Schulgebäude nicht erlaubt.
- Essen ist nur in den Pausen erlaubt.
- Grundsätzlich ist das Trinken während der Unterrichtszeit zu vermeiden. Einzelfallentscheidungen obliegen der Lehrkraft.
- Die SuS tragen entsprechend dem Leitbild der Schule angemessene Kleidung. Insbesondere das Tragen von Kleidung, die Werbung für Suchtmittel betreibt oder sexistische/beleidigende oder rassistische Aufdrucke aufweist, ist untersagt. Jogginghosen, bauchfreie Oberteile und Hotpants sind verboten. Kopfbedeckung nicht religiösen Ursprungs ist im Unterricht nicht erlaubt. Im Sportunterricht sind Sportkleidung und Sportschuhe Pflicht. Mit Sportkleidung am Regelunterricht teilzunehmen ist nicht erlaubt.
- Wir nehmen Rücksicht aufeinander und gehen respektvoll miteinander um.
- Wir sprechen Deutsch als gemeinsame Sprache.
- Alle Einrichtungsgegenstände und Lernmittel der Schule sind schonend zu behandeln. Bei Beschädigungen haften Schüler und Schülerinnen bzw. deren Erziehungsberechtigte.
- Bei Streitigkeiten innerhalb der Schülerschaft können an unserer Schule die Streitschlichter helfen, damit Schüler und Schülerinnen ihre Probleme eigenverantwortlich lösen.
- Das Werfen von Schneebällen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
- Nur auf dem Schulgelände und auf dem direkten Schulweg sind die Schüler und Schülerinnen unfallversichert. Das Verlassen des Schulgeländes ist deshalb während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet.
Pausen:
- Die große Pause verbringen die SuS auf dem Schulhof. Das Schulgebäude wird unmittelbar nach Unterrichtsende verlassen.
- Das Schulgelände darf nicht verlassen werden.
- Den Anweisungen der Hausaufsicht ist Folge zu leisten.
- Alle halten sich an den aktuellen Pausenbereich ihrer Klassenstufe. Zwischen 10.15 Uhr und 10.30 Uhr werden die Toiletten nicht benutzt.
Hohlstunden:
- In den Hohlstunden darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Die SuS halten sich in den ihnen zugewiesenen Räumen auf und erledigen ihre Aufgaben.
Unterrichtsschluss:
- Nach Unterrichtsende wird das Schulhaus zügig verlassen.
- Wer seine Hausaufgaben in der Zeit zwischen 13.00 und 14.00 Uhr in der Schule machen möchte, kann dies an den zur Verfügung stehenden Tischen im Eingangsbereich tun. Dabei müssen sich alle ruhig verhalten, sodass ein konzentriertes Arbeiten möglich ist. Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht erlaubt.
Krankheit / Verhinderung:
- Ist ein Schüler verhindert, den Unterricht zu besuchen, so erfolgt die Meldung am ersten Tag des Versäumnisses durch einen Erziehungsberechtigten per Telefon oder E-Mail an das Sekretariat.
- Zusätzlich muss spätestens am 3. Tag eine schriftliche Entschuldigung in der Schule beim Klassenlehrer abgegeben werden.
- Beurlaubungen werden für einen Zeitraum von maximal zwei Unterrichtstagen vom Klassenlehrer genehmigt. Längerfristige Beurlaubungen sind bei der Schulleitung mindestens zwei Wochen im Voraus zu beantragen.
- Im Sportunterricht besteht auch bei Nichtteilnahme Anwesenheitspflicht.
- Eine Freistellung vom Sportunterricht erfordert ein Ärztliches Attest, aus dem die Dauer der Erkrankung hervorgeht. Dieses ist der Sportlehrkraft auszuhändigen. Eine Freistellung für mehr als vier Wochen erfordert einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung mit der Bitte um Freistellung. Eine Freistellung kann im Zeugnis vermerkt werden.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden ergriffen, wenn sich ein Schüler/ eine Schülerin nicht an die aufgestellten Regeln dieser Schul- und Hausordnung hält.