06.04.2021
Liebe Eltern,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie zeitnah darüber informieren, wie es nach den Osterferien, ab dem 12.04.2021, mit dem Schulbetrieb (voraussichtlich) weitergeht – wohlwissend, dass sich laufend wieder etwas ändern kann. Ich finde es trotzdem für Ihre Planungen wichtig, dass Sie rechtzeitig informiert sind.
1. Phase – Woche 12.-16.04.2021
Klassen 5 -9: Kein Präsenzunterricht, kein Wechselunterricht
Es findet Fernunterricht nach Stundenplan statt.
Klassen 9G und 10: Wechselunterricht nach gesondertem Plan. Jede Gruppe erhält vom Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin den für diese Woche geltenden Plan.
Kommunikationsprüfung Französisch findet laut bereits bekanntem Plan statt.
Notbetreuung für Klassen 5-7: Bitte nur im Notfall: 1.-6. Stunde für die SchülerInnen, deren Erziehungsberechtigte berufstätig und dort unabkömmlich sind. Eine schriftliche Anmeldung muss erfolgen.
2. Phase – ab 19.04.2021 (Stand 06.04.2021)
Alle Klassen im Wechselbetrieb nach Stundenplan
Die Gruppeneinteilung und in welcher Woche welche Gruppe in Präsenz ist, erfahren die SchülerInnen durch die KlassenlehrerInnen.
Testpflicht: Am Präsenzunterricht und der Notbetreuung kann nur teilnehmen, wer sich 2x wöchentlich in der Schule unter Anleitung selbst testet.
Die Schulpflicht ist nicht ausgesetzt. Die Präsenzpflicht ist ausgesetzt, d.h. es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten Aufgaben, die sie fristgerecht bei der Lehrkraft wieder abgeben müssen. Sie müssen außerdem zur notwendigen schriftlichen Leistungsfeststellung in die Schule kommen. Das gilt auch für die Abschlussprüfungen. Die Testpflicht wird hier jeweils ausgesetzt.
Das verpflichtende Tragen von medizinischen Masken auf dem gesamten Schulgelände gilt weiterhin. Schülerinnen und Schüler, die sich an diese Regelung trotz mehrmaliger Aufforderung nicht halten, werden von uns nach Hause geschickt.
Die Abschlussprüfungen finden wie geplant statt. Dabei muss ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden. Auch das Tragen von medizinischen Masken ist vorgegeben.
Liebe Eltern, wir tun alles uns Mögliche, damit trotz der massiven Veränderungen und Einschränkungen unsere Schülerinnen und Schüler einen möglichst großen Lernerfolg erzielen können. Bitte unterstützen Sie uns auf diesem Weg. Auch wenn die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen, und damit nicht mehr unter unserer Aufsicht stehen, gelten die AHA-Regeln weiterhin. Leider beobachten wir, dass diese dann teilweise nicht mehr eingehalten werden. Bitte erinnern auch Sie Ihr Kind immer wieder daran.
Dass unsere Hygienemaßnahmen greifen, sehen wir daran, dass bisher ein Ausbruch an der Schule vermieden werden konnte. Wir werden diese weiterhin konsequent umsetzen und sehen in der Selbsttestung eine weitere Maßnahme, um eine Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Bitte machen Sie hiervon Gebrauch und geben Sie die Einverständniserklärung bis spätestens 15.04.2021 beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin ab. Ohne diese ist ein Schulbesuch nicht möglich.